Die Wahl der Unternehmensform ist eine der wichtigsten Entscheidungen, die Sie als Unternehmer oder Geschäftsinhaber treffen. Sie beeinflusst die Haftung, Kapitalanforderungen, Steuern, Governance, die Fähigkeit zur Kapitalbeschaffung und wie Banken, Partner und Behörden das Unternehmen wahrnehmen. Bei KGN Services helfen wir Ihnen, die richtige Form zu wählen und die Gründung von Anfang an korrekt durchzuführen.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die gängigsten dänischen Unternehmensformen. Für jede Form können Sie auf eine detaillierte Seite mit Formalitäten, Kapitalanforderungen, Governance und praktischen Überlegungen klicken.
Private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS)
Eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (anpartsselskab, ApS) ist die häufigste Unternehmensform für KMU in Dänemark. Sie erfordert ein Stammkapital von mindestens DKK 20.000, das in bar oder als Sacheinlage eingebracht werden kann. Die Eigentümer (Gesellschafter) haften grundsätzlich nur bis zur Höhe des eingebrachten Kapitals, was eine klare Trennung zwischen persönlichen und geschäftlichen Finanzen gewährleistet.
Eine ApS ist typischerweise die richtige Wahl, wenn Sie:
- ein Unternehmen mit beschränkter persönlicher Haftung führen möchten,
- eine einfache und flexible Eigentümerstruktur benötigen,
- einen professionellen Rahmen ohne die strengeren Anforderungen einer A/S wünschen.
Die Gründung umfasst die Ausarbeitung der Satzung und des Gesellschaftsvertrags, die Einzahlung des Stammkapitals und die digitale Registrierung bei der dänischen Wirtschaftsbehörde. Wir unterstützen Sie während des gesamten Prozesses und beraten Sie zu Gesellschaftervereinbarungen, Zeichnungsregeln und eventuellen Holdingstrukturen.
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Aktiengesellschaft (A/S)
Eine Aktiengesellschaft ist die formellste und kapitalintensivste Unternehmensform mit einem Mindestaktienkapital von DKK 400.000. Sie wird typischerweise verwendet, wenn es mehrere unabhängige Investoren gibt, Pläne für größere Kapitalerhöhungen bestehen oder wenn Banken, Partner oder Behörden eine A/S-Struktur verlangen. Die A/S hat eine zweistufige Governance mit einem Vorstand und einer Geschäftsleitung und unterliegt strengeren Anforderungen an Jahresbericht, Hauptversammlung und Vorstandsarbeit.
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Kommanditgesellschaft (K/S)
Eine Kommanditgesellschaft kombiniert Elemente von Kapital- und Personengesellschaften. Der Komplementär haftet persönlich und unbeschränkt (in der Praxis oft eine ApS oder A/S), während die Kommanditisten nur bis zur Höhe ihrer Einlage haften. Die Form wird typischerweise für Immobilien- und Investitionsprojekte verwendet, bei denen Investoren eine beschränkte Haftung in Kombination mit Steuertransparenz wünschen.
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Offene Handelsgesellschaft (I/S)
Eine offene Handelsgesellschaft ist eine Zusammenarbeit zwischen zwei oder mehr Einzelpersonen oder Unternehmen. Die Gesellschafter haften persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die Form ist flexibel und eignet sich für enge Partnerschaften, bei denen alle Beteiligten aktiv im Betrieb tätig sind, erfordert jedoch einen sorgfältig ausgearbeiteten Gesellschaftsvertrag.
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Einzelunternehmen
Ein Einzelunternehmen ist die einfachste Form der Selbstständigkeit. Es gibt keine Kapitalanforderung, aber der Inhaber haftet persönlich und unbeschränkt. Es eignet sich für Start-ups in kleinerem Maßstab und kann später, wenn das Geschäft wächst, in eine ApS umgewandelt werden.
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Andere Unternehmens- und Kooperationsformen
- Holdinggesellschaft: eine separate ApS oder A/S, die Anteile an einer operativen Gesellschaft besitzt. Wird zur Steueroptimierung, zum Schutz von angesammeltem Kapital und zur Nachfolgeplanung eingesetzt.
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (P/S): eine Kombination aus A/S und K/S, mit sowohl Aktienkapital als auch einem Komplementär. Wird unter anderem in bestimmten professionellen Dienstleistungen eingesetzt.
- Genossenschaft (A.m.b.a.): ein mitgliedergeführtes Unternehmen mit beschränkter Haftung — typischerweise in der Landwirtschaft, Versorgungsunternehmen und Teilen des Einzelhandels eingesetzt.
- Verein und Stiftung: unabhängige juristische Personen mit spezifischen Zwecken und Governance-Regeln.
- Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens: eine registrierte Abteilung eines ausländischen Unternehmens, das in Dänemark geschäftlich tätig ist.
Unsere Unterstützung bei der Unternehmensgründung
Unabhängig davon, welche Form am besten zu Ihrer Situation passt, umfasst unsere Unterstützung typischerweise:
- Beratung bei der Wahl der Unternehmensform basierend auf Ihren kommerziellen, steuerlichen und rechtlichen Bedürfnissen,
- Ausarbeitung der Satzung, des Gesellschaftsvertrags und etwaiger Gesellschafter- oder Partnerschaftsvereinbarungen,
- Einzahlung und Dokumentation des Stammkapitals in Zusammenarbeit mit Bank und Wirtschaftsprüfer,
- digitale Registrierung bei der dänischen Wirtschaftsbehörde und Registrierung der wirtschaftlich Berechtigten,
- Beratung zur Governance-Struktur, Zeichnungsregel und etwaigen Holding-Arrangements,
- Folgeberatung zu Bankgeschäften, Mehrwertsteuer, Steuern und Versicherungen in der Gründungsphase.
Erwägen Sie auch eine Unternehmensgründung im Ausland? Wir unterstützen unter anderem bei der Unternehmensgründung im Vereinigten Königreich.
