Ein Einzelunternehmen (enkeltmandsvirksomhed) ist die einfachste Art, ein unabhängiges Geschäft in Dänemark zu führen. Sie können schnell starten, es gibt keine Anforderungen an Stammkapital oder formelle Gründungsdokumente, und die Verwaltung ist relativ einfach.
Im Gegenzug haften Sie persönlich und unbegrenzt für alle Verpflichtungen des Unternehmens, weshalb es wichtig ist, Risiken, Steuern und Buchhaltung – von Anfang an – im Griff zu haben.
Kapitalanforderungen und Haftung
Es gibt keine gesetzliche Kapitalanforderung für ein Einzelunternehmen:
- Sie können tatsächlich ohne eingebrachtes Kapital starten,
- aber in der Praxis sollten Sie für finanzielle Robustheit sorgen, um Lieferanten, Steuern, Mehrwertsteuer usw. zu bezahlen.
Die Haftung ist:
- persönlich – Gläubiger können Sie als Privatperson verfolgen,
- unbegrenzt – Ihr Privatvermögen kann letztendlich gepfändet werden,
- direkt – es gibt keinen „Schutz“ wie bei einer ApS oder A/S.
In unserer Beratungsarbeit berücksichtigen wir daher unter anderem:
- das Risikoprofil Ihres Unternehmens,
- ob es früher oder später angebracht sein könnte, in eine Gesellschaft umzuwandeln,
- wie private und geschäftliche Finanzen am besten getrennt werden können.
Formalitäten für den Start
Die eigentliche Gründung erfordert, dass Sie:
- das Unternehmen digital über Virk/die dänische Wirtschaftsbehörde registrieren,
- einen Firmennamen und einen Branchencode (NACE) wählen,
- sich für die Registrierung entscheiden für: Mehrwertsteuer, A-Steuer und Arbeitsmarktbeiträge (wenn Sie Mitarbeiter haben werden) und gegebenenfalls Import-/Exportregistrierung.
Es gibt keine Anforderung für:
- einen Gesellschaftsvertrag,
- eine Satzung,
- einen Vorstand oder eine Generalversammlung.
Wir helfen Ihnen dabei:
- die Registrierung korrekt abzuschließen,
- sicherzustellen, dass die Wahl des Branchencodes und der Registrierungen der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit entsprechen,
- einen Überblick über die wichtigsten Fristen für Mehrwertsteuer, Steuern und Einreichungen zu erhalten.
Buchhaltung, Rechnungslegung und Steuern
Als Inhaber eines Einzelunternehmens sind Sie verpflichtet:
- Bücher gemäß dem dänischen Buchführungsgesetz zu führen,
- Einnahmen und Ausgaben dokumentieren zu können,
- Jahresabschlüsse bei den Steuerbehörden einzureichen.
Die Besteuerung erfolgt auf Ihrer persönlichen Ebene. Sie können typischerweise wählen zwischen:
- dem persönlichen Steuersystem (das Geschäftsergebnis wird als persönliches Einkommen besteuert),
- dem Unternehmenssteuersystem (virksomhedsordningen), das z.B. das Sparen zu einem niedrigeren vorläufigen Steuersatz und den Abzug von Zinsen im Unternehmen ermöglicht,
- in einigen Fällen dem Kapitalertragssystem (kapitalafkastordningen).
Die Wahl des Systems hat einen großen Einfluss auf Ihre steuerliche Situation. In der Regel empfehlen wir, dass dies in enger Zusammenarbeit mit einem Wirtschaftsprüfer geklärt wird. Unsere Rolle ist es, Ihnen zu:
- einen Überblick über die Unterschiede zu geben,
- Ihnen zu helfen, Ihre Situation so zu beschreiben, dass der Wirtschaftsprüfer präzise beraten kann,
- sicherzustellen, dass die getroffenen Entscheidungen auch korrekt in der Buchhaltung widergespiegelt werden.
Praktische und rechtliche Überlegungen
Auch wenn die Form einfach ist, gibt es eine Reihe praktischer und rechtlicher Angelegenheiten zu beachten:
Verträge und Bedingungen
- Geschäftsbedingungen mit Kunden,
- Vereinbarungen mit Lieferanten und Partnern,
- eventuelle Agentur- oder Vertriebsvereinbarungen.
Haftung und Versicherung
- Bedarf an Geschäfts- und Haftpflichtversicherung,
- eventuelle Branchenanforderungen (z.B. Berufshaftpflicht für Berater).
Daten und Compliance
- wenn Sie personenbezogene Daten verarbeiten, müssen Sie die DSGVO einhalten,
- Bedarf an einer Datenschutzerklärung, Datenverarbeitungsverträgen usw.
Wir helfen Ihnen, die relevantesten Dokumente und Risiken für genau Ihre Art von Geschäft zu identifizieren, damit Sie einen guten Start haben.
Ausblick: vom Einzelunternehmen zur Gesellschaft
Für viele Unternehmer ist ein Einzelunternehmen ein guter erster Schritt – aber nicht unbedingt die endgültige Struktur. Wenn Umsatz, Risiko oder Mitarbeiterzahl wachsen, kann es sinnvoll sein:
- das Unternehmen in eine ApS umzuwandeln (potenziell steuerfrei),
- eine professionellere Struktur für Eigentum und Management zu etablieren,
- eine beschränkte Haftung zu erhalten.
Erwägen Sie auch eine Unternehmensgründung im Ausland? Wir unterstützen unter anderem bei der Unternehmensgründung im Vereinigten Königreich.
